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HEUFT-Röntgentechnologie - Teil 8: Unbürokratischer Einsatz

Aufwendige Genehmigungsverfahren, komplizierte Vorschriften, ein hoher bürokratischer Aufwand und überbordende Folgekosten ... Warum solche Befürchtungen unbegründet sind, wenn es um die Investition in HEUFT-Inspektoren mit gepulster radiometrischer Technologie geht, wird im achten Teil unserer Röntgenserie kurz geklärt.

Im Unterschied zu herkömmlichen Röntgenscannern, die ununterbrochen Strahlung emittieren, ist das bei HEUFT-Systemen mit einzigartigem gepulsten Röntgen nicht selten nur in einem Prozent ihrer Betriebszeit der Fall: Zum Beispiel bei der Inline-Inspektion von 36.000 Erzeugnissen innerhalb einer Stunde geben HEUFT-Röntgenblitzer lediglich 36 Sekunden kurz statt volle 60 Minuten lang Strahlung niedrigster Intensität und Dosis aus, um unter vielem anderen eine hochpräzise Glas-in-Glas-Erkennung und Metalldetektion zu verwirklichen.

Nach der Untersuchung ist keinerlei Strahlung in Produkt und Verpackung mehr nachweisbar. Einem bedenkenlosen Einsatz eines Fremdkörperinspektors der HEUFT eXaminer II-Reihe oder des röntgenunterstützten All-Surface-Leerflascheninspektors  HEUFT InLine II IXS steht also nichts mehr im Wege.

Einfache Anzeige- statt kostspielige Genehmigungspflicht

Befürchtungen, dass besondere Vorgaben und Verpflichtungen den Einsatz eines Röntgeninspektors von HEUFT kompliziert und kostspielig machen, sind ebenfalls unbegründet. Spezielle Brandschutzvorschriften und ein eigener Brandschutzbeauftragter sind dazu nicht erforderlich. Und weil für diese selbstentwickelten Röntgenmodule eine Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt vorliegt, dürfen sie in Deutschland nach einem einfachen, unbürokratischen Anzeigeverfahren in Abfüll- und Verpackungslinien betrieben werden.

Dazu ist lediglich ein fachkundiger Strahlenschutzbeauftragter mit eigenem innerbetrieblichem Entscheidungsbereich zu benennen. Eine Genehmigungspflicht, die für Röntgenstrahler ohne Bauartzulassung ein aufwendiges Genehmigungsverfahren und eine Vielzahl an Vorschriften und Regeln für den täglichen Betrieb nach sich zieht, besteht nicht, wenn es darum geht, einen HEUFT-Inspektor mit radiometrischer Technologie einzusetzen.

Sicheres Röntgen mit niedrigen Folgekosten

Auch die Folgekosten nach der Investition halten sich in engen Grenzen. Ob direkt vor Ort oder online über den HEUFT TeleService: Spezielle Supportverträge sichern niedrige und exakt kalkulierbare Wartungskosten. Und die neueste Weiterentwicklung der gepulsten Röntgentechnologie dehnt die Lifetime deutlich aus. Das belegt ein aktueller Inhouse-Dauertest eines der neuen Röntgengeneratoren.